Früher war es üblich, dem Patenkind einen Osterreindling mit einem roten Ei, in dem eine Münze steckte, zu überreichen.
Früher war es üblich, dem Patenkind einen Osterreindling mit einem roten Ei, in dem eine Münze steckte, zu überreichen.
In manchen Tälern hatte der gebackene „Gotenstrutz“ auch eine eigene Form, etwa die eines Lammes. Heute tritt das Backwerk eher in den Hintergrund, meist wird Spielzeug oder Kleidung geschenkt.
Wie auch immer: Den „Gotenstrutz“ bekommt das Patenkind bis zum Jahr, in dem es gefirmt wird, also bis es maximal 14 Jahre alt ist. In diesem letzten Jahr fällt das Geschenk vom Taufpaten mitunter besonders groß aus. Das Patenkind gilt damit als „gespähnt“, der oder die „Gotl“ hat einstweilen ausgedient und der nun Jugendliche kommt in die Obhut des Firmpaten.